Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto- und Videoaufträge von Tom Haberbosch (picture.by.tom), Danziger Straße 18, 29664 Walsrode, im Folgenden „Fotograf“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über fotografische und videografische Leistungen zwischen dem Fotografen und seinen Auftraggebern, im Folgenden „Auftraggeber“.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
(3) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Fotografen sind freibleibend, bis der Auftraggeber sie annimmt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot unterschreibt oder in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) bestätigt.
(2) Inhalt und Umfang der Leistung, Termin, Ort und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 3 Leistungen, Bildauswahl und künstlerische Gestaltung
(1) Der Fotograf erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich und nach eigenem fotografischem Stil. Bildauswahl, Bildgestaltung und Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen des Fotografen.
(2) Der Fotograf trifft aus allen Aufnahmen eine fachliche Auswahl (Schärfe, Bildaufbau, Bildwirkung). Eine bestimmte Anzahl an Bildern ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder unbearbeiteten Aufnahmen besteht nicht, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Reklamationen, die sich ausschließlich auf den Stil oder die künstlerische Gestaltung beziehen, sind ausgeschlossen, soweit dieser dem bei Vertragsschluss bekannten Stil des Fotografen entspricht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber informiert den Fotografen rechtzeitig über Ablauf, Zeiten und Ansprechpartner und sorgt dafür, dass am Veranstaltungsort fotografiert und gefilmt werden darf (z. B. Erlaubnis von Standesamt, Kirche oder Location).
(2) Der Auftraggeber weist Gäste bzw. Teilnehmer in geeigneter Weise darauf hin, dass fotografiert und gefilmt wird.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Fotografen während des Einsatzes kostenlos alkoholfreie Getränke zur Verfügung, bei Einsätzen über sechs Stunden zusätzlich eine angemessene Mahlzeit.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Fahrtkosten, Planung und Bearbeitung sind enthalten, soweit im Angebot nicht anders angegeben.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(3) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor dem Termin per Überweisung zu zahlen. Bei Aufträgen, die weniger als 14 Tage vor dem Termin geschlossen werden, ist sie spätestens am Termin fällig.
§ 6 Lieferung
(1) Die bearbeiteten Bilder werden digital in hoher Auflösung bereitgestellt (z. B. per Download-Link), in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Termin. Videos werden innerhalb der im Angebot genannten Frist geliefert.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien zu sichern. Der Fotograf bewahrt die Bilddaten nach Lieferung mindestens einen Monat auf. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Fotograf ist Urheber der Aufnahmen (§ 7 UrhG). Alle Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen werden, verbleiben beim Fotografen.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Dazu gehören insbesondere die Weitergabe an Gäste und Angehörige, die Nutzung in privaten Social-Media-Profilen und Bearbeitungen für den privaten Gebrauch (z. B. Zuschnitte, Filter).
(3) Eine gewerbliche Nutzung, z. B. durch Unternehmen, Locations oder für Werbung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Veröffentlichungen ist der Fotograf auf Wunsch als „Foto: picture.by.tom“ zu nennen.
§ 8 Veröffentlichung durch den Fotografen
(1) Mit Vertragsschluss willigt der Auftraggeber ein, dass der Fotograf Aufnahmen des Auftrags für eigene Werbe- und Präsentationszwecke verwenden darf, insbesondere auf seiner Website, in Social Media und in sonstigen Medien zur Eigenwerbung. Für minderjährige Abgebildete erteilen die sorgeberechtigten Auftraggeber diese Einwilligung.
(2) Der Auftraggeber informiert alle Gäste und Teilnehmer vor Ort, dass fotografiert und gefilmt wird und dass Aufnahmen zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden können.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Auch Gäste, die nicht veröffentlicht werden möchten, können sich jederzeit an den Fotografen wenden. Der Fotograf entfernt die betreffenden Aufnahmen dann umgehend von seinen Kanälen. Bereits gedruckte Materialien sind davon nicht betroffen.
§ 9 Absage durch den Auftraggeber (Ausfallhonorar)
(1) Mit Vertragsschluss wird der Termin exklusiv für den Auftraggeber freigehalten. Sagt der Auftraggeber den Termin ab, ohne dass der Fotograf dies zu vertreten hat, schuldet er ein pauschales Ausfallhonorar, bezogen auf die vereinbarte Vergütung:
- mehr als 8 Wochen vor dem Termin: 25 %
- 8 Wochen bis 22 Tage vor dem Termin: 50 %
- 21 bis 8 Tage vor dem Termin: 80 %
- 7 Tage oder weniger vor dem Termin: 100 %
(2) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet.
(3) Die Absage muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Fotografen. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe Widerrufsbelehrung) bleibt unberührt.
§ 10 Verhinderung des Fotografen
Kann der Fotograf den Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen. Ist das nicht möglich oder lehnt der Auftraggeber den Ersatz ab, erstattet der Fotograf bereits gezahlte Beträge vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 11.
§ 11 Haftung
(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Fotograf haftet nicht für Einschränkungen, die er nicht zu vertreten hat, z. B. Licht- und Platzverhältnisse, Vorgaben der Location oder Verhalten von Gästen.
(4) Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an der Ausrüstung des Fotografen, die er oder seine Gäste schuldhaft verursachen.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.
(3) Der Fotograf ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: November 2026